AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soccer Academy Peter Peschel       

  1. Allgemeines

1.1

Für den Vertragsschluss und alle Leistungen der Soccer Academy Peter Peschel gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für etwaig nachfolgend abgeschlossene Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und die Änderung des Schriftformerfordernisses.

  1. Anmeldung zu den Ferien-Camps und zum dauerhaften Fördertraining

2.1

Durch Zugang des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars zum jeweiligen von der Soccer Academy Peter Peschel veranstalteten Fußballcamps bei der Soccer Academy Peter Peschel und Zahlungseingang ist der Teilnehmer zur Teilnahme an diesen Fußballcamps zu den von der Soccer Academy festgelegten Zeiten an den von der Soccer Academy festgelegten Orten berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Fußballcamp berechtigt nicht zur Teilnahme am dauerhaften Fördertraining.

2.2

Durch Zugang des ausgefüllten und unterzeichneten Mitgliedsvertrages zum dauerhaften Fördertraining bei der Soccer Academy Peter Peschel ist das Mitglied zur Teilnahme am dauerhaften Fördertraining zu den von der Soccer Academy festgelegten Zeiten an den von der Soccer Academy festgelegten Orten berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme am dauerhaften Fördertraining beinhaltet nicht das Recht zur Teilnahme an einem Fußballcamp.

2.3

Die Soccer Academy Peter Peschel behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne Anmeldungen zum dauerhaften Fördertraining und zu den Ferien-Camps zurückzuweisen.

2.4

Wird die Mindestanzahl von 24 Teilnehmern eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, behält sich die Soccer Academy vor, das Fußballcamp nicht durchzuführen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.

  1. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

3.1

Es gelten jeweils die in den Anmeldeformularen zu den Fußballcamps bzw. den Mitgliedsverträgen zur Teilnahme am dauerhaften Fördertraining genannten Anmelde- und Teilnahmegebühren.

3.2

Zahlungen haben nach den in den Anmeldeformularen zu den Fußballcamps bzw. den Mitgliedsverträgen zur Teilnahme am dauerhaften Fördertraining genannten Zahlungsbedingungen zu den dort genannten Zahlungsterminen zu erfolgen.

3.3

Nur für Fußballcamps wichtig: Ist die vollständige Bezahlung bis 14 Tage vor Camp Beginn nicht erfolgt, steht der Soccer Academy Peter Peschel das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Camp Preises erhoben. Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind in Ausnahmefällen (kurzfristige Nachfrage bzw. Anmeldung wenige Tage/am Tag vor Camp Beginn) nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei Anmeldung und nicht Bezahlung und Teilnahme seitens des Teilnehmers ohne vorheriger Absprache mit dem Veranstalter, sind 100% des Camp Preises zu entrichten.

  

  1. Versicherungen

4.1

Verletzungen und Erkrankungen des Teilnehmers sind durch die Kranken- bzw. Unfallversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

4.2

Die Soccer Academy Peter Peschel haftet nicht für Schäden die durch Teilnehmer des Fördertrainings/Fußballcamps verursacht werden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern.

4.3

Für die Garderobe, Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt die Soccer Academy Peter Peschel keine Haftung.

    5.  Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

    6.  Angaben über den Gesundheitszustand des Teilnehmers

Der Teilnehmer muss gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Trainingsbeginn der Soccer Academy Peter Peschel dem jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während des Fördertrainings/Camps der Soccer Academy Peter Peschel sind dem jeweiligen Leiter der Soccer Academy Peter Peschel oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Soccer Academy Peter Peschel führen.

    7.  Durchführung

Für die Dauer des Fördertrainings/Fußballcamps der Soccer Academy Peter Peschel übertragen die Erziehungsberechtigten dem Leiter der Soccer Academy Peter Peschel die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern der Soccer Academy Peter Peschel Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Leiter des Trainings oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Leiter der Soccer Academy Peter Peschel, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Soccer Academy Peter Peschel.

8.  Höhere Gewalt

Unvorhergesehene, außergewöhnliche, von der Soccer Academy Peter Peschel nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei der Soccer Academy Peter Peschel oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien die Soccer Academy Peter Peschel aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung eines Fußballcamps und/ oder des Fördertrainings nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    9.  Sonstiges

9.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

9.2

Die Soccer Academy Peter Peschel ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Mitglieder und Teilnehmer nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.

9.3

Die Soccer Academy Peter Peschel ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung der Fußballcamps und des dauerhaften Fördertrainings erstellte Fotos der Teilnehmer und Mitglieder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der gesetzliche Vertreter des Mitglieds bzw. des Teilnehmers erteilt im Namen des Mitglieds bzw. des Teilnehmers die erforderliche Einwilligung hierzu.

9.4

Die Teilnehmer für das Fördertraining erklären sich mit der Anmeldung mit dem einmaligen Pflichtkauf des Trikotsets (Trikot, Hose, Stutzen) im Wert von 30 Euro einverstanden. Dieses Trikotset ist bei jedem Training der Soccer Academy Peter Peschel zu tragen.

    10.  Kündigungsfristen

Der Teilnehmer des Fördertrainings und des Fußballkindergartens kann jeweils zum Monatsende seinen Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss spätestens zum 15. des Monats bei der Soccer Academy per Email eingegangen sein. Mit der Kündigung des Vertrages sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen. Wird die Trainingsteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Findet keine Kündigung statt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat.

    11.  Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann die Soccer Academy Peter Peschel nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Soccer Academy Peter Peschel gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

– Stand: 01.01.2015 –

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